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Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei einer Betriebsprüfung kann verschiedene Formen haben:
- Eingang der Anzeige über die Betriebsprüfung
- Erste mündliche Verhandlung
- Vorbereitung von Dokumenten
- Bekanntmachung der Feststellungen des Steuerverwalters
- Schriftliche Stellungnahme
- Vernehmung eines Zeugen
- Uninteressierter Steuerberater
1. Eingang der Anzeige über die Betriebsprüfung
Sie erhalten
– Prüfung der möglichen Problemtransaktionen im geprüften Steuerzeitraum
– Beurteilung der Angemessenheit der Abgabe einer nachträglichen Steuererklärung innerhalb von 15 Tagen nach dem Eingang der Anzeige über die Betriebsprüfung
– Klärung, welche Dokumente und in welcher Form dem Steuerverwalter vorgelegt werden sollten
– Beratung und Tipps zum Vorgehen bei einer Betriebsprüfung
2. Erste mündliche Verhandlung
Sie erhalten
– Präsentation vor dem Steuerverwalter, dass Sie einen professionellen Berater an Ihrer Seite haben, der Ihre Rechte kennt
– Festlegung der Bedingungen für den weiteren Ablauf der Betriebsprüfung mit dem Steuerverwalter so, dass diese Bedingungen möglichst zu Ihnen passen
– Abklärung mit dem Finanzamt, welche Unterlagen, bis wann und in welcher Form er einzureichen verlangt
3. Vorbereitung von Dokumenten
Sie erhalten
– Klärung, welche Unterlagen vom Steuerverwalter geforderten werden
– Ratschläge und Tipps, in welcher Form es angebracht ist, die erforderlichen Unterlagen beim Steuerverwalter einzureichen, damit Sie die Anforderungen des Steuerverwalters erfüllen
– Beantwortung der Frage, ob Sie Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form einreichen müssen
– Sortieren von Ihren Unterlagen in Unterlagen, die erforderlich sind, und Unterlagen, die nicht eingereicht werden müssen
4. Bekanntmachung der Feststellungen des Steuerverwalters
Sie erhalten
– Zuhören dem Steuerverwalter mit Verständnis, der Sie in Fachsprache darüber informiert, was er bei der Betriebsprüfung herausgefunden hat
– Stellen der gezielten Fragen an den Steuerverwalter, damit nachvollzogen werden kann, was genau er bei der Betriebsprüfung festgestellt hat und wo genau das Problem liegt
– Klärung mit dem Steuerverwalter, was genau von Ihnen als Steuersubjekt erwartet wird
– Kommunikation des weiteren Vorgehens mit dem Steuerverwalter, einschließlich der relevanten Fristen, damit Sie die neuen Anforderungen des Steuerverwalters erfüllen können
5. Schriftliche Stellungnahme
Sie erhalten
– professionelle Analyse der Feststellungen des Steuerverwalters und Ihrer aktuellen Situation
– Identifizierung der Tatsachen, die in der schriftlichen Stellungnahme behandelt werden müssen oder sollten
– Beratung bei der Festlegung der Strategie während der weiteren Dauer der Betriebsprüfung oder des Veranlagungsverfahrens
– Konsultation darüber, welche Beweise verwendet werden können, um ungünstige vorläufige Feststellungen des Steuerverwalters umzukehren
– Vorbereitung der schriftlichen Erklärung selbst
6. Vernehmung eines Zeugen
Sie erhalten
– Empfehlung, welche Personen zur Vernehmung als Zeugen vorgeschlagen werden sollen
– Vorbereitung von Zeugenfragen zu Tatsachen, die für die Schlussfolgerungen des Steuerverwalters relevant sein können
– Vertretung bei der Vernehmung des Zeugen und Stellen der Fragen dem Zeugen
– Stellen von Gegenfragen dem Zeugen in Bezug auf die Fragen des Steuerverwalters sowie Stellen der weiteren Fragen gemäß dem konkreten Ablauf der Zeugenvernehmung
7. Uninteressierter Steuerberater
Sie erhalten
– Ein Blick eines uninteressierten Steuerberaters auf den Ablauf Ihrer Betriebsprüfung und das Vorgehen Ihres anderen Steuerberaters
– Ratschläge und Tipps von einem anderen Steuerberater im Sinne von „mehr Köpfe, mehr Sinn“
– professionelles Gespräch mit Ihrem anderen Steuerberater über riskante Transaktionen